DORA Informationsregister Vorlage
Gemäß Kommunikation der Europäischen Finanzaufsicht wird es keine offizielle Vorlage für das Informationsregister geben. Aus diesem Grund hat die BaFin am 6.3.2025 eine Informationsregister Vorlage veröffentlicht. Diese Vorlage weist jedoch einige Einschränkungen auf: Sie ist in englischer Sprache verfasst. Laut Aussage der BaFin vom 6.3.2025 ist die Vorlage nicht vollständig durchgetestet und stellt eine Beta-Version dar. Dementsprechend sind Updates zu erwarten, die eine Datenübernahme in die aktuelle Version erfordern. Eine einfache Möglichkeit derartige Probleme zu vermeiden, besteht darin, eine komfortable Excel-Vorlage für die Speicherung aller Informationen des Informationsregisters zu verwenden. Die hier angebotene Vorlage berücksichtigt alle Anforderungen des DORA Artikels 28 (3) und des zugehörigen technischen Durchführungsstandards 2024/2956 für das Informationsregister effizient:

- Vorlage durchgängig in Deutsch oder auf Wunsch in Englisch in einem einfach zu handhabenden Excel-Format
- Eins-zu-eins-Abbildung aller geforderten Spalten in der exakten Reihenfolge des Durchführungsstandards 2024/2956
- Hinterlegung aller offiziellen Auswahllisten als komfortables Dropdown-Menü inkl. Tooltips
- Inkludierter Frage- und Antworttermin zu allen regulatorischen und technischen Aspekten des Informationsregisters mit unseren Experten
- Alle Updates der Europäischen Finanzaufsicht vom 3.3.2025 berücksichtigt. Einjährige kostenfreie Update-Garantie bei aufsichtsrechtlichen Änderungen
- Ideales Medium für die Generierung des Meldeformats und die Durchführung automatisierter Tests
- Kompatibilität zur der professionellen Software-Lösung IQRegister sowie zugehörigen Konvertierungs- und Test-Tools
Fordern Sie Ihr Angebot für die Informationsregister Vorlage an
Informationsregister melden und testen
Mit dem vollständig und korrekt gefüllten Template des Informationsregisters liegen Ihnen alle von der Europäischen Finanzaufsicht geforderten Informationen vor. In diesem Format ist jedoch keine Meldung möglich. Bei der Meldung wird ein XBRL-CSV-Format gefordert. Dies können Sie mit der Vorlage als Inputdatenquelle erstellen. Alternativ bieten wir ein Konvertierungs-Tool an. Falls Sie kein dediziertes Konvertierungs-Tool wünschen, besteht die Möglichkeit, die Konvertierung als einmalige Dienstleistung für Sie zu übernehmen. Gleiches gilt für den Test: Hier bieten wir ein separates Test-Tool oder den Test als Dienstleistung an. Grundlage des Tests sind 117 Validierungsregeln, die die Europäische Finanzaufsicht am 25.2.2025 veröffentlicht hat.
Mit den Testverfahren sind Sie sicher, ein 100 % korrektes und vollständiges Register abgeben zu können. Dies schließt auch die Garantie ein, dass Ihr Informationsregister bei Einreichung akzeptiert und nicht wegen formaler Mängel abgelehnt wird. Abschließend können Sie Ihr Informationsregister über eine Direktanbindung an die verantwortliche Aufsichtsbehörde verbindungs- und revisionssicher melden.
Die oben beschriebenen Services in Form der Datenspeicherung, Konvertierung, Test und Übermittlung werden auf einem hohen Niveau komfortabel von der Applikation IQRegister bereitgestellt. Die Software ist für umfangreiche Informationsregister und bei mittlerer sowie hoher Komplexität zu empfehlen.